Indonesien: Automatische Visa-Verlängerung
Dienstag, 24. März 2020
Um die Sicherheit der Öffentlichkeit zu gewährleisten, hat der Generaldirektor der Einwanderungsbehörde mit der Einführung der „automatischen Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung“ für Ausländer, die nicht in ihr Land zurückkehren können, eine wichtige Entscheidung getroffen.
Die Details kann man auf der Website der Immigrationsbehörde https://www.imigrasi.go.id/ nachlesen.
Die automatische Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer, die nicht in ihr Land zurückkehren können, muss nun nicht mehr bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden. Sie ist kostenlos und es wird keine Geldstrafe mehr für diejenigen verhängt, die ihre Aufenthaltsgenehmigung überschritten haben (gilt nur für Ausländer, die nach dem 5. Februar 2020 in Indonesien eingetroffen sind).
Ausländer, die vor dem 5. Februar 2020 eingereist sind, müssen weiterhin bei der Einwanderungsbehörde eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer beantragen. Andernfalls ist eine empfindliche Strafgebühr fällig.
Für Ausländer, die jetzt noch immer in ihr Land zurückkehren können, gilt diese Regelung ausdrücklich nicht.